wenn neue Serien die ich mag gleich nach der ersten Staffel abgesetzt werden. Vorgestern hat DWDL eine Liste mit den für dieses Jahr eingestellten Serien veröffentlicht. Natürlich finden sich darunter auch Alcatraz, The Secret Circle und The River. Secret Circle hatte meiner Meinung nach eine gute Story und vorallem ein sehr spannendes Ende, bei dem ich sehr gern gewusst hätte wie es weiter geht. Auch die Einstellung von Alcatraz finde ich schade. In der ersten Staffel wurde bzw. konnte leider noch nicht die Story um die wiederkehrenden Gefangenen und auch das Geheimnis um Rebecca`s Großvater Tommy Madsen aufgeklärt werden. Das Staffelfinale hat soo viele Fragen offen gelassen, die jetzt nicht mehr geklärt werden
Außerdem hasse ich noch so manche rechtliche Regelungen die so existieren, wie z.B. die Impressumspflicht. Letzte Woche wollte ich dann mal endlich eine Facebook Seite für meinen Blog erstellen und natürlich muss, wie sollte es auch anders sein, auch da ein Impressum existieren. Das ist soweit auch nicht das Problem. Nach ein bisschen googeln habe ich z.B. ein Impressums-App auf der Seite von den Rechtsanwälten Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum gefunden. Auf der Seite findet sich aber unter einem kleinen Sternchen der Hinweis, dass bei der mobilen Ansicht unter Umständen das Impressum nicht sichtbar ist. Dieses Problem liegt jedoch in den internen Einstellungen von Facebook, so dass man da nichts machen kann. Klar habe ich auch erst einmal gedacht, ich kann ja auch nichts dafür, wenn Facebook selbst es nicht anzeigt, aber falsch gedacht. In diesem Artikel weisen selbige Rechtsanwälte auf ein Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2010, Az.: Az. I-4 U 225/09 hin. Dieses ist gegen einen Ebaynutzer ergangen und beinhaltetet folgende Aussage:
“Die Antragsgegnerin haftet für das gegenüber den Nutzern der Apple Endgeräte gesetzwidrige Verhalten auch ohne Kenntnis von der Darstellung des Angebots. Wird ein auf einer Handelsplattform eingestelltes Angebot vom Betreiber der Plattform automatisch für den Abruf durch mobile Endgeräte optimiert und kommt es beim mobilen Abruf dazu, dass Pflichtangaben wie das Bestehen des Widerrufsrechts oder die Anbieterkennzeichnung nicht mehr angezeigt werden, so haftet der Anbieter des Angebots wettbewerbsrechtlich, ohne dass es seinerseits auf ein eigenes Verschulden ankäme”.
Damit hat sich die Facebookseite für mich erst einmal erledigt.
























